"Smart-Devices": vom Kühlschrank bis zur Armbanduhr, unsere technischen Geräte werden immer smarter. Was sie intelligent macht? Der Internetzugang. Das direkte Tragen am Körper macht ein Smart-Device zu einem "Wearable". Auch immer mehr Kinder und Jugendliche tragen nicht nur ein Smartphone mit sich herum, sondern zudem eine Smartwatch am Handgelenk. Die "schlaue" Uhr kann Schritte und Puls tracken, aber auch das Telefonieren ermöglichen, Nachrichten empfangen und senden. Damit können sie genau wie ein Handy für Ablenkung, Täuschungsversuche bei der Klassenarbeit oder Störungen im Unterricht sorgen.
Ob Smartwatch und Co. besser aus dem Unterricht verbannt werden sollten oder sogar wegen möglicher Abhörfunktionen verboten sind, lesen Sie in diesem Artikel.
Smartwatches werden immer beliebter
Knapp ein Drittel der Jugendlichen besitzen ein eigenes Wearable wie eine Smartwatch. In den letzten Jahren ist dieser Anteil kontinuierlich angestiegen. Gaben 2020 noch 24 % der 12- bis 19-Jährigen an, ein Wearable zu besitzen, sind es 2023 schon 31 %. Auch in den Familienhaushalten von Jugendlichen sind Wearables immer häufiger vertreten: 2023 liegt der Anteil bei über der Hälfte der Haushalte, in denen auch Jugendliche leben.
Es scheint also immer normaler zu werden, ein digitales Gerät permanent am Körper zu tragen. Einige Eltern finden es praktisch, ihr Kind bereits früh mit einer Smartwatch auszustatten. Sind diese nämlich mit dem Smartphone verbunden oder verfügen über eine eigene SIM-Karte, können die Uhren zum Telefonieren und zum Versenden von Nachrichten genutzt werden. Auch kann das Teilen des Standortes mittels GPS-Funktion Eltern Sicherheit geben, immer zu wissen, wo sich ihr Kind gerade aufhält.
Je nach Ausstattung der Smartwatch tracken diese auch verschiedene Körperfunktionen, zeichnen Fitness-Trainings auf, messen den Puls oder analysieren die Schlafphasen.
Sicherheitsrisiko Smartwatch?
In einigen Uhren sind Kamera und Mikrofon verbaut. Können diese Funktionen zum Sicherheitsrisiko werden und so womöglich das ganze Klassenzimmer unbemerkt abgehört werden?
2017 wurde die Bundesnetzagentur auf bestimmte Smartwatches aufmerksam, die speziell für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche vermarktet wurden. Sie ermöglichten eine Abhörfunktion für Eltern, die auf der Uhr nicht angezeigt wird. Da das Abhören von Personen gegen den Willen und ohne deren Kenntnis grundsätzlich nicht erlaubt ist, sind solche Smartwatches mit verdeckter Abhörfunktion verboten.
Das Risiko, dass Video- oder Tonmitschnitte von Schülerinnen und Schülern absichtlich aufgenommen werden, ob mit Smartphone oder mit einem anderen Gerät, besteht aber grundsätzlich weiterhin.
Smartwatch: Ablenkung und verbotenes Hilfsmittel
Nicht nur Aufnahmen über die Smartwatch sind denkbar. Auch die Nutzung als verbotenes Hilfsmittel bei Klassenarbeiten und Prüfungen ist durch den Internetzugang möglich. Weiterhin lenken Benachrichtigungen über ungelesene Nachrichten, die auf der Smartwatch eingehen, Schülerinnen und Schüler vom Unterricht ab.
Fitnesstracker: Einsatz im Unterricht
Bei all den kritischen Punkten von Smartwatches in der Schule bietet insbesondere die Funktion des Fitnesstrackings jedoch auch Möglichkeiten zum Einsatz im Unterricht:
Im Sportunterricht können die Parameter Aufschluss über die Fitness geben und zum Beispiel die Schnelligkeit beim Sprint genau gemessen werden.
Zur Thematisierung von gesundheitsbewusstem Verhalten können tägliche Schritte, Schlafqualität und Pulsfrequenz ausgewertet und ihre Bedeutung für die Krankheitsprävention besprochen werden. Daran anknüpfend können gesundheitsrelevante Themen wie Ernährung, Bewegung und gesunde Mediennutzung behandelt werden.
Auch denkbar ist eine Klassenchallenge beispielsweise, wer die meisten Schritte pro Tag oder in einer Woche schafft.
Zur Vorbereitung auf Vorträge und Referate können bestimmte Entspannungs- und Atemübungen getestet werden, um den Herzschlag zu beruhigen. Dieser kann dann per Smartwatch beobachtet werden.
Wichtig: Sollen zu diesem Zwecke die privaten Smartwatches oder Fitnesstracker der Jugendlichen zum Einsatz kommen, ist darauf zu achten, dass sich niemand benachteiligt fühlt. Generell ist es sinnvoll, beispielsweise eine Klassenchallenge nur durchzuführen, wenn alle in der Klasse ein Gerät zum Erfassen der Schritte besitzen oder ein solches zur Verfügung gestellt werden kann.
Regeln für Wearables in Schule und Unterricht aufstellen
Grundsätzlich sollten alle internetfähigen Geräte, die Schülerinnen und Schüler mit in die Schule bringen, gleichbehandelt werden. Um für Lehrerinnen und Lehrer den Umgang damit leichter zu machen, ist die Festlegung bestimmter Regeln in der Schul- oder Hausordnung sehr wichtig. Werden die Regeln sowohl an die Schülerschaft als auch an die Eltern offen kommuniziert und die Gründe für Nutzungseinschränkungen oder Verbote erläutert, führt dies zu besserer Akzeptanz. So wissen die Schülerinnen und Schüler ebenso wie die Eltern, dass Smartphone oder Smartwatch während des Unterrichts ausgeschaltet oder möglicherweise sogar abgegeben werden und Diskussionen und Ärger können vermieden werden.
Möchten Sie im Elterngespräch Vor- und Nachteile einer Smartwatch ansprechen, können Sie Eltern auf die Seite von klicksafe für weitere Informationen hinweisen.