Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
Die Abkürzung USK steht für "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle". Dabei handelt es sich um eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Für Spiele oder andere spielbezogene Inhalte, die auf Datenträgern im Handel vertrieben oder öffentlich gezeigt werden sollen, gilt für den jeweiligen Anbieter eine Kennzeichnungspflicht. Die USK ist zuständig für die Prüfung von solchen Computerspielen in Deutschland und ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz als auch für den Online-Bereich unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt.
Im Rahmen der Prüfung erhalten Videospiele sowie Videospiel-Trailer unterschiedliche Altersfreigaben: ohne Altersbeschränkung, ab 6 Jahren, ab 12 Jahren, ab 16 Jahren und ab 18 Jahren. Für die Alterseinstufung von Computerspielen gibt es festgelegte Kriterien, beispielsweise die Verständlichkeit des Spielverlaufs, Atmosphäre, Realismus der Darstellungen, Menschenähnlichkeit, Handlungsdruck und Gewalt. Sogenannte Spielesichter:innen sind dafür verantwortlich, dass ein Spiel vor seiner Prüfung "durchgespielt" wird. Anschließend präsentieren sie das Spiel vor einem Prüfgremium von Jugendschutzsachverständigen – jedoch ohne Empfehlung einer Alterseinstufung. Diese erfolgt schließlich durch ein rund 50-köpfiges Prüfgremium bei der USK.