Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist bemüht, die Internetseite www.ins-netz-gehen.info barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Diese Webanwendung ist nicht vollständig barrierefrei, damit werden die Anforderungen der BITV 2.0 nicht vollständig erfüllt.
Hinweis: Einige Bereiche sind besonders zugänglich und entsprechen weitestgehend der BITV 2.0.


Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf dem Prüfergebnis vom 15. Oktober 2021. Die Webanwendung wurde nach höchstmöglichem Maß getestet. Dabei unterliegen die zentralen Elemente und die Einstiegspunkte besonders strengen Kriterien und sind gekennzeichnet. Im Rahmen der Überprüfung wurden die folgenden Bereiche als nicht-barrierefrei identifiziert:

Barrieren:

  • Grafiken und Objekte haben teilweise keinen aussagekräftigen Alternativtext.
  • Für visuelle Inhalte in Videos wird keine Alternative weder eine Audiodeskription noch eine Volltextalternative zur Verfügung gestellt. 
  • Nicht alle Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck über ein sprachenunabhängiges Attribut.
  • Es wird in Einzelfällen nicht die korrekte Syntax angewendet.
  • Die Kontaktmöglichkeit zum Support ist nur über E-Mail möglich.
  • Nicht alle Bedienelemente entsprechen der Mindestgröße von 44 x 44 Pixel (AAA).

Die Barrierefreiheit ist Bestandteil des gegenwärtigen Entwicklungsprozesses. Wir arbeiten daran, die noch vorhandenen Barrieren zu beheben.

Diese Erklärung wurde am 31.03.2022 erstellt.

Einige der genannten Barrieren sind bereits behoben.
 

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.ins-netz-gehen.info aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular

Sie können uns auch per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161
50825 Köln

Telefon: +49 221 8992-0
Fax: +49 221 8992-300
E-Mail: poststelle@bzga.de

 

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info[at]schlichtungsstelle-bgg[dot]de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

 

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